Aufgaben des Betriebsrats
Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt sowohl die Angestellten als auch die Beamt:innen und Vertragsbediensteten im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals. Er ist gemäß Arbeitsverfassungsgesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Arbeitnehmer:innen zu wahren und zu fördern. Der Betriebsrat hat in der Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Arbeitnehmer:innen geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Kollektivverträge eingehalten und durchgeführt werden. Ziel der Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz und deren Anwendung ist die Herbeiführung eines Interessensausgleichs zum Wohle der Arbeitnehmer.innen und des Betriebes.
Für die der Universität Graz zugewiesenen Beamt:innen bleiben auch die Mitwirkungsrechte nach § 9 des Bundespersonalvertretungsgesetzes grundsätzlich bestehen. Der Betriebsrat bleibt daher für die Beamt:innen in der Funktion eines Dienststellenausschusses tätig.
Der Betriebsrat ist eine Service- und Beratungsstelle für das "allgemeine Universitätspersonal". Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Servicezeiten:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch & Freitag nur nach Vereinbarung