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Über uns

Aufgaben des Betriebsrats:

Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal vertritt sowohl die Angestellten als auch die BeamtInnen im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals. Er ist gemäß Arbeitsverfassungsgesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der ArbeitnehmerInnen zu wahren und zu fördern. Der Betriebsrat hat in der Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der ArbeitnehmerInnen geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Erlässe und Kollektivverträge eingehalten und durchgeführt werden. Ziel der Bestimmungen im Arbeitsverfassungsgesetz und deren Anwendung ist die Herbeiführung eines Interessensausgleichs zum Wohle der ArbeitnehmerInnen und des Betriebes.

 

Für die der Universität Graz zugewiesenen BeamtInnen bleiben auch die Mitwirkungsrechte nach § 9 des Bundespersonalvertretungsgesetzes grundsätzlich bestehen. Der Betriebsrat bleibt daher für die BeamtInnen in der Funktion eines Dienststellenausschusses tätig.

 

Der Betriebsrat ist eine Service- und Beratungsstelle für das "allgemeine Universitätspersonal". Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt

Assistentin des Betriebsrats
Halbärthgasse 2, 8010 Graz
Anita Rosenbichler-Schneider Telefon:+43 (0)316 380 - 2108
Fax:+43 (0)316 380 - 9025


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